Neujahrsgrüße überbracht

Schornsteinfeger trafen Oberbürgermeister

Krefeld [ug] - Zum traditionellen Neujahrsempfang trafen sich die Krefelder Schornstein- feger mit dem Oberbürgermeister Frank Meyer vor dem Rathaus.

Glücksbringer überbrachten die Grüße der ganzen Zunft an die politische Spitze der Stadt Krefeld

Der Kreisgruppenvorsitzende Ulrich Grüttner überbrachte Grüße und wünschte der Politik und der Verwaltung für das neue Jahr Glück in persönlicher und politischer Hinsicht.



Der Pass fürs Haus ab 2008 Pflicht

Anders als bei Auto oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen.



Am 25.04.2007 hat die Bundesregierung beschlossen dass dieser Pass zum 01.01.2008 Pflicht wird!

Die Deutsche Energieagentur GmbH (dena) hat einen Energieausweis entwickelt und in einem Feldversuch bereits bundesweit getestet. Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. Ziel der dena: In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist. In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil an den Betriebskosten. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendt.

Wir sind berechtigt und qualifiziert, den Energieausweis für Ihr Gebäude auszustellen:
www.Energieausweis.AchimWirth.de

Einfach und preiswert auf Verbrauchsbasis oder aufwändiger, aber aussagekräftiger, auf Bedarfsbasis.




Erinnerung - Austausch alter Heizkessel

Energieeinsparverordnung (EnEV)
Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV - UVO)

Wenn Sie in Ihrem Gebäude einen Ölheizkessel oder einen Gasheizkessel betreiben, der vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden ist, informiere ich Sie hiermit über die für Ihre Feuerstätte zutreffenden Vorgaben mit der Bitte um Beachtung.



Die oben genannten gesetzlichen Vorgaben fordern eine Außerbetriebnahme dieser Feuerstätte bis zum 31. Dezember 2006

Anmerkung:
Die Frist zur Außerbetriebnahme der Feuerstätte verlängert sich noch bis zum 31. Dezember 2008, wenn Sie Ihren Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert haben, bzw. Ihre Feuerstätte den aktuellen Grenzwert für den Abgasverlust nach der 1. Bundes -Immissionsschutzverordnung (1.BImSchV) einhält.

Wenn Sie sich aber heute schon mit der Planung einer Heizkesselerneuerung befassen, können Sie in Ruhe die für Sie und Ihr Gebäude richtige Feuerungsanlage auswählen.

Gerne stehe ich Ihnen für evtl. Fragen und Auskünfte beratend zur Seite.



Filterpflicht oder Stilllegung von Feuerstätten

Nur Altgeräte mit hohem Schadstoffausstoß betroffen


[ziv] - In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine drohende Zwangsstilllegung beziehungsweise Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handelt.



Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weist darauf hin, dass die geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch Bundesrat und Bundestag passieren müssen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand müssen die Eigentümer von Kamin- und Kachelöfen bis Ende 2012 nachweisen, dass ihr Ofen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten kann.

Eine generelle Messpflicht an Kamin- und Kachelöfen durch den Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen.

Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten Typenprüfung unterzogen wurden – also 40 Jahre und älter sind. Diese müssen bei Überschreitung des Grenzwertes bis Ende 2014 nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Bis 2024 folgen stufenweise die Maßnahmen für alle Geräte, die bis zum in Kraft treten der Novelle geprüft wurden.

Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung. Ist das Typenschild nicht mehr vorhanden oder unvollständig, kann der Verbraucher beim Hersteller der Feuerstätte nachfragen.

Heute erhältliche Geräte erfüllen in der Regel die geplanten Grenzwerte. Ihnen droht weder Stilllegung noch Filterzwang oder Austausch.

Der Schadstoff-Ausstoß ist nicht vom Preis des Gerätes abhängig, sondern von der Gerätetechnik, die in den ver-gangenen Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch auf den Energieverbrauch. Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen verursachen heute nur noch einen Bruchteil der Emissionen von Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert worden sind. Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden von unabhängigen Feuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen technischen Untersuchung unterzogen, die auch den Schadstoffausstoß dokumentiert.

Gerne stehe ich Ihnen für evtl. Fragen und Auskünfte beratend zur Seite.